Sie sind nicht angemeldet

Jetzt anmelden

Information zum Koordinierungsbonus gemäß § 150c SGB XI

Corona stationär teilstationär


Erfordernis der Zusendung einer Excel Tabelle bei der Meldung des Koordinierungsbonus

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der AOK Baden-Württemberg besteht die Erfordernis das Meldeformular zum § 150c SGBXI (auch) im Excel-Format zu versenden. Die AOK bietet um Kenntnisnahme dieser Erfordernis.

Weiter bittet die AOK, bei der Zusendung der Meldungen durch die Einrichtungen per E-Mail, um eine eindeutige Formulierung im Betreff, dass es sich um den Koordinierungsbonus nach § 150c SGB XI handelt.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

aus Ihrer Landesgeschäftsstelle Stuttgart

Gordana Ringl und Katja Kuplich

Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, werden Cookies eingesetzt. Wenn Sie die Nutzung der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.