Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der AOK Baden-Württemberg besteht die Erfordernis das Meldeformular zum § 150c SGBXI (auch) im Excel-Format zu versenden. Die AOK bietet um Kenntnisnahme dieser Erfordernis.
Weiter bittet die AOK, bei der Zusendung der Meldungen durch die Einrichtungen per E-Mail, um eine eindeutige Formulierung im Betreff, dass es sich um den Koordinierungsbonus nach § 150c SGB XI handelt.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
aus Ihrer Landesgeschäftsstelle Stuttgart
Gordana Ringl und Katja Kuplich