Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügte Information zur Umsetzung der Testnachweispflicht für Beschäftigte nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (Stichwort Eigentestung) haben wir - mit der Bitte um Weiterleitung an Sie - vom Ministerum für Soziales, Gesundheit und Integration erhalten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt telefonsich und via EMail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
aus Ihrer Geschäftsstelle Stuttgart
Gordana Ringl und Katja Kuplich