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Umsetzungshinweise §28b IfSG - Eigentestung

Corona stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügte Information zur Umsetzung der Testnachweispflicht für Beschäftigte nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (Stichwort Eigentestung) haben wir - mit der Bitte um Weiterleitung an Sie - vom Ministerum für Soziales, Gesundheit und Integration erhalten. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt telefonsich und via EMail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

aus Ihrer Geschäftsstelle Stuttgart

Gordana Ringl und Katja Kuplich

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