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Abrechenbarkeit medial unterstützter Leistungen in den ehemals „ambulanten Leistungsangeboten“ des SGB IX

Corona ambulant


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Landessozialamt (LS) hat uns darüber informiert, dass auch weiterhin, bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen, die Möglichkeit der medial unterstützten Leistungserbringung (z.B. Telefon, Video) besteht.

Das entsprechende Informationsschreiben des LS steht für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Haben Sie Fragen? Gerne unterstützen wir Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Aycen Khaleghi

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