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Aktualisierte Handreichung

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einiger Rückfragen zu den Ausführungen auf Seite 2, vierter Spiegelstrich, wurde vom Niedersächsischen Sozialministerium kurzfristig die Handreichung aktualisiert.

Die Ausführungen zu § 35 Abs. 1 IfSG wurden an dieser Stelle ergänzt.

Nun heißt es: „… Diese Vorgabe bezieht sich primär auf Situationen, in denen symptomatisch Erkrankte oder Krankheitsverdächtige auftreten, die potentiell isolierpflichtig sind und bei denen schnell diagnostisch abzuklären ist, ob es sich um SARS-CoV-2 handelt. Auf den möglichen Förderbetrag nach § 150c Abs. 6 SGB XI wird hingewiesen…“ 

Die aktualisierte Handreichung steht für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Haben Sie hierzu Fragen? Gerne sind wir wie gewohnt zuverlässig für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen

Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Aycen Khaleghi 

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