Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute gilt die Aufhebung der Masken- und Testpflicht in Einrichtungen für Pflegebedürftige sowie für Menschen mit Behinderungen.
Bitte beachten Sie, dass für Besucherinnen und Besucher weiterhin bis zum 7. April 2023 die Maskenpflicht gilt.
Daneben wurden auch die Handreichungen des Niedersächsischen Sozialministeriums überarbeitet. Die Handreichung zur Tagespflege wurde in die allgemeinen Hinweise integriert. Aufgrund des Aussetzens der Testpflicht ist die Handreichung zum Testkonzept nicht mehr erforderlich.
Die entsprechenden Unterlagen stehen für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.
Haben Sie hierzu Fragen? Gerne sind wir wie gewohnt zuverlässig für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Aycen Khaleghi