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Aktualisierte niedersächsische Corona-Verordnung

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Hierzu haben wir Sie mit Bundes-Aktuell vom 18. März 2022 informiert.

Bevor die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz greifen, gibt es jedoch eine Übergangszeit bis zum 2. April 2022. In dieser Zeit können die bisherigen Schutzmaßnahmen von den Ländern noch weitgehend aufrecht erhalten bleiben.

Von dieser gesetzlichen Möglichkeit in § 28a Absatz 10 IfSG macht Niedersachsen mit der neuen hier beigefügten Corona-Verordnung Gebrauch. Damit bleibt es bis zum 2. April 2022 bei den bisherigen Vorgaben zur Maskenpflicht, zur Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen, also 2Gplus-, 2G- beziehungsweise 3G-Regelungen, beim Abstandsgebot und bei der Pflicht, Hygienekonzepte zu erstellen.

Keine bundesgesetzliche Grundlage gibt es mehr für Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und für Kapazitätsbeschränkungen bei Großveranstaltungen. Ebenfalls entfällt die Pflicht von Betreiberinnen und Betreibern von Einrichtungen mit Publikumsverkehr zur Bereitstellung eines QR-Codes der Corona-Warn-App.

Welche Regelungen gelten nun für Sie?

Die Regelungen in § 17 betreffend Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag wurden in einigen Absätzen geändert und neue Absätze hinzugefügt. Dies erforderte auch redaktionelle Anpassungen, da sich die Ziffern der einschlägigen nachfolgenden Absätze änderten.

Die nach Satz 1 verpflichteten Beschäftigten und Personen haben weiterhin eine qualifizierte Maske zu tragen. Es sind FFP2-Masken oder gleichwertige Masken für alle vorgeschrieben. Die bisherige Ausnahme von der FFP2-Maskenpflicht für die Beschäftigten und die anderen nach Satz 1 verpflichteten Personen bei Impfung bzw. Genesung ist angesichts der wieder gestiegenen Infektionszahlen zum Schutz der vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen nicht mehr vorgesehen.

Aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz werden die Regelungen zu den Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV2 aus § 28b Abs. 2 IfSG in der seit dem 12. Dezember 2021 geltenden Fassung weitestgehend in § 17 Absatz 4 der Niedersächsischen Corona-Verordnung übernommen. So gelten diese Testverpflichtungen vorerst unverändert weiter. Das Gleiche gilt für die Regelungen zu den Nachweiskontrollen und Dokumentationspflichten.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 4 Abs. 1 gilt nicht für die Gäste einer Tagespflegeeinrichtung, soweit alle anwesenden Gäste einen Impfnachweis gemäß § 22a Abs. 1 IfSG, einen Genesenennachweis gemäß § 22a Abs. 2 IfSG oder einen Testnachweis gemäß § 22a Abs. 3 IfSG vorlegen.

Gleiches gilt für die Pflegebedürftigen, die in Gruppen im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag betreut werden. Eine Regelung zum Abstandsgebot ist in diesem Zusammenhang nicht mehr vorgesehen.

In Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbaren Angeboten der Eingliederungshilfe gelten die gleichen Regelungen wie für die Tagespflegeeinrichtungen.
Die Geltungsdauer der Verordnung vom 23. Februar 2022 wird verlängert, sie tritt mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft.

Ausblick

Ab dem 3. April 2022 kann das Land Schutzmaßnahmen nur noch in wenigen Bereichen verbindlich anordnen. Dazu gehören beispielsweise Maskenpflichten in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Testungen werden dann als Zugangsvoraussetzung in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten vorgegeben werden können. Selbstverständlich halten wir Sie über die für Sie relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Die aktuelle Verordnung steht am Ende des Aktuells für Sie zum Herunterladen bereit. Die Änderungen sind wieder gelb hinterlegt.

Haben Sie hierzu Fragen? Gerne sind wir wie gewohnt zuverlässig für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen

Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Aycen Khaleghi

 

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