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Aktuelle Hinweise zur COVID-19-Schutzimpfungen

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Ihnen wichtige Informationen des Niedersächsischen Sozialministeriums zur erforderlichen Mitwirkung der Einrichtungen bei der Planung der COVID-19-Schutzimpfungen zukommen lassen. 

Wie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zeigen, gehören die Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen sowie die dort Beschäftigten mit Bewohnerkontakt in der Priorisierungsempfehlung zur 1. Stufe, also zu dem Personenkreis, der als erstes geimpft werden soll. Da mit einer Zulassung des ersten COVID-19-Impfstoffs in Kürze zu rechnen ist, steht der Beginn der Impfungen in den ersten Pflegeeinrichtungen unmittelbar bevor. Damit der Einsatz der Impfteams geplant werden kann, sind die Einrichtungen nun aufgerufen, die impfbereiten Personen zu erfassen und die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Was genau zu tun ist, entnehmen Sie bitte der dafür erstellten „Handreichung für Pflegeeinrichtungen zu COVID-19-Impfungen durch mobile Impfteams“, die am Ende des Aktuells heruntergeladen werden kann. Diese enthält auch die angekündigten Informationen zu der Frage, wie der Besuch eines Impfteams in der Einrichtung exakt ablaufen wird. 

Daneben stehen Ihnen noch einmal – in angepasster Form – die Dokumente, die Sie für die Impfaufklärung und die Einholung von Einwilligungen benötigen zum Herunterladen bereit.

Abhängig von den zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen und den Kapazitäten der Impfteams werden die Impfungen in den Altenpflegeeinrichtungen nach und nach erfolgen.

Wie Sie den STIKO-Empfehlungen entnehmen können, gehört die Eingliederungshilfe nicht zur 1. Stufe, sondern zur 2. Stufe - in diesen Einrichtungen wird entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt mit den Impfungen begonnen.

Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, dass das Land eine Hotline zur Covid-19-Impfung eingerichtet hat, die Bürgerinnen und Bürger ab sofort unter der Rufnummer 0800 99 88 66 5 erreichen können. Sobald feststeht, ab wann der erste Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können die der 1. Stufe angehörenden Einzelpersonen über diese Hotline auch Impf-Termine vereinbaren, was z.B. für Pflegekräfte in der ambulanten Pflege von Interesse ist. 

Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar - an Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage „442 PI Niedersächsische Landesregierung startet Hotline für Fragen zu COVID-19-Impfung“.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze
 

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