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Aktuelle Hinweise zur neuen Corona-Verordnung

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der am Mittwoch in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnung hat das Niedersächsische Sozialministerium einen Erlass erstellt. 

Dieser enthält wichtige Hinweise zu:

  • den Besuchsrechten der Bewohnerinnen und Bewohner, 
  • die Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests, 
  • um das Abhalten von Gottesdiensten, 
  • um den Gastronomiebetrieb in Einrichtungen, 
  • den Betrieb von Tagespflegen sowie 
  • um den Ausgang von Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Aufenthalt bei Angehörigen über Weihnachten. 

Weiter erhalten Sie die Erläuterungen des Sozialministeriums zur Beschaffung und Abrechnung von PoC-Antigen-Schnelltests. 

Es ist bekannt, dass die verpflichtende Durchführung von Schnelltests für die Einrichtungen eine erhebliche Herausforderung bezüglich des Personaleinsatzes darstellt, insbesondere an den Weihnachtstagen. Die erweiterten Möglichkeiten bezüglich des Personaleinsatzes hatten wir bereits in unserem letzten Aktuell erläutert. Demnach können auch „andere Hilfskräfte ohne einschlägigen Berufsausbildungshintergrund“ für die Schnelltestdurchführung eingesetzt werden, „wenn entsprechende Kenntnisse vorliegen bzw. durch Einweisung vermittelt und angeeignet werden und angemessene Zuverlässigkeit gegeben ist.“

Somit kommen für den Einsatz unter den genannten Voraussetzungen auch Beschäftigte aus anderen Branchen in Frage, die aufgrund des Lockdowns derzeit ihrer Beschäftigung nicht nachgehen können. Die Einweisung der neu gewonnenen Aushilfskräfte in die Schnelltestdurchführung kann durch geeignete Beschäftigte erfolgen, die selbst direkt durch eine Ärztin bzw. einen Arzt oder das Gesundheitsamt eingewiesen worden sind.

Ergänzend werden Sie im Nachgang zu diesen Hinweisen von den Heimaufsichtsbehörden zu der Frage informiert werden, inwiefern bei ehrenamtlichen Einsätzen und Honorartätigkeiten ohne Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern auf die Vorlage von Führungszeugnissen zu Beginn des Einsatzes verzichtet werden kann.

Die kompletten, fortlaufend aktualisierten Handreichungen zum Infektionsschutz, zur Testdurchführung etc. finden Sie weiterhin unter den „Hinweisen für Pflegeeinrichtungen“ auf www.niedersachsen.de/Coronavirus 

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

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