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BTHG: Meldungen zu Infektionen mit dem Coronavirus

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Landessozialamt bittet im Fall, dass in Ihren Leistungsangeboten bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus auftreten, folgende Angaben an das E-Mail-Postfach cv19sh @avoid-unrequested-mailsLs.niedersachsen.de zu übermitteln: 

a) Leistungstyp 
b) Zahl der infizierten Personen, Beginn und Ende 
c) betroffene weitere Leistungsangebote 
d) Todesfälle 

jeweils aufgeschlüsselt nach Menschen mit Behinderungen und Mitarbeiterschaft (incl. Praktikanten, Ehrenamtliche, FSJ, BuFDi, Auszubildende). 

Die bestehende Anzeigepflicht gegenüber der Heimaufsicht für die dem NuWG unterliegenden Angebote und aufgrund der Mitteilung vom 13.01.2021 "Ergänzende Hinweise zu den Erklärungen zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bzw. zur vollständigen Weiterbeschäftigung des Personals und zum SodEG-Antrag in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Eingliederungshilfe für den Zeitraum 16.03. bis 31.12.2020" besteht hiervon unberührt fort. 

Auch die Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt und weitere bestehende Anzeigepflichten bleiben davon unberührt.

Das Schreiben des Niedersächsischen Landessozialamtes steht für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

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