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Corona-Schutzimpfungen – aktualisierte Unterlagen

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

im folgenden erhalten Sie aktualisierte Informationen bezüglich der Impf-Aufklärung und Einwilligung: 

Im Anhang finden Sie aktualisierte bzw. – bezüglich des Vektor-Impfstoffs / AstraZeneca – zusätzliche Dokumente. Es handelt sich dabei um die Aufklärungsunterlagen (Aufklärung, Anamnese-Impfeinwilligung, Hinweise zur Aufklärung) für die mRNA-Impfstoffe (Moderna, BioNTech) sowie den Vektor-Impfstoff (AstraZeneca). Die Anpassung ist nötig, weil sich das Wirkprinzip und auch unerwünschte Wirkungen der Vektor-Impfstoffe von denen der mRNA-Impfstoffe unterscheiden. 

Der jüngst zugelassene Vektor-Impfstoff von AstraZeneca wird in Deutschland nur für Menschen im Alter von 18 bis 65 Jahren empfohlen und daher für diese Personen verwendet werden, wenn sie zu Risikogruppen gehören oder im Gesundheitswesen arbeiten.

Welcher mRNA-Impfstoff für die Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung verwendet wird, wird im Impfzentrum entschieden. Für beide Impfstoffe gelten die Unterlagen für den mRNA-Impfstoff. 

Für mRNA Impfstoffe gilt weiterhin der Aufklärungsbogen vom 11.01.2021. Die Einwilligung vom 11.01.2021 wurde indes um eine Frage (9.) ergänzt. Fortan soll die Einwilligung vom 02.02.2021 Verwendung finden. Sollte die Impfung gefährdet sein, kann im Einzelfall die alte Einwilligung vom 11.01. verwendet werden.

Für die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca sind die entsprechenden Unterlagen vom 02.02.2021 zu verwenden.

Die genannten Unterlagen stehen für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Das Niedersächsische Sozialministerium weist noch auf folgende zwei Punkte hin:

  1. Auch der Einsatz des Impfstoffs AstraZeneca wird nachdrücklich empfohlen. Es ist auch bei allen bisher bekannten Mutationen davon auszugehen, dass durch die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff schwere Krankheitsverläufe mit hoher Sicherheit vermieden werden. Zudem ist der Impfstoff nach aktueller Studienlage in Bezug auf die Sicherheit vergleichbar mit den bereits zugelassenen mRNA-Impfstoffen der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna. Die Empfehlung, den Vektor-Impfstoff u.a. an Gesundheits- und Pflegefachpersonal zu verimpfen, begründet sich aus der Tatsache, dass das Präparat von AstraZeneca momentan nicht für Personen über 64 Jahre empfohlen wird. Deshalb ist es wichtig, dass Menschen im Alter ab 65 Jahren der Zugang zu den für sie freigegebenen Impfstoffen ermöglicht wird. Die auf bestimmte Altersgruppen begrenzte Empfehlung begründet sich daraus, dass die Zulassungsstudien zum Präparat von AstraZeneca bislang nur eine geringe Anzahl von Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern im Alter über 64 Jahre einschlossen.
     
  2. Die Impfung des Personals der ambulanten Pflege wird über das örtliche Impfzentrum gesteuert. Das Impfzentrum tritt mit den entsprechenden Einrichtungen und Diensten in Kontakt. Das Personal wird von den Impfzentren gesondert erfasst. Die entsprechenden Institutionen bzw. Betriebe sollen ihre Mitarbeitenden vergleichbar zur Meldung durch die stationären Pflegeeinrichtungen per csv-Datei an die Impfzentren melden. Für die einzelnen Institutionen/Betriebe werden bestimmte Time-Slots reserviert. Die Impfungen erfolgen zu den festgelegten Zeiten, in der Regel im Impfzentrum. Zur Impfung können aber auch mobile Impfteams eingesetzt werden, dies ist beispielsweise in größeren Einrichtungen sinnvoll. 

Für generelle Nachfragen zur Corona-Schutzimpfung steht bereit die Hotline 0800 9988665.

Termine für Personen, die 80 Jahre alt oder älter sind, können zudem über die Homepage www.impfportal-niedersachsen.de gebucht werden.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Impfkampagne finden Sie unter www.niedersachsen.de/coronavirus/impfung 

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze
 

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