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Ergänzende Hinweise zur geänderten Corona-Verordnung

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Montag gilt die geänderte Niedersächsische Corona-Verordnung. Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne hierzu ergänzende Hinweise vom Niedersächsischen Sozialministerium geben:

  • Das Sozialministerium sowie das Landesgesundheitsamt haben anlässlich der Änderung der Corona-Verordnung entsprechende Anpassungen in den „Hinweisen zu Maßnahmen der Infektionsprävention bei COVID-19 in Pflege- und Behinderteneinrichtungen“ und in den Empfehlungen zur Umsetzung der Test-Verordnung vorgenommen. Die aktuellen Hinweise und Empfehlungen können Sie wie gehabt unter den „Hinweisen für Pflegeeinrichtungen“ auf www.niedersachsen.de/Coronavirus herunterladen.
     
  • Um personelle Unterstützung für die Einrichtungen zu organisieren, ist ab sofort die Hotline der Corona-Testhilfe der Bundesagentur für Arbeit gestartet: Die Nummer der Hotline lautet 0800 4 555532 und ist montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr erreichbar.

    Informationen und ein Überblick, in welchen Kommunen bereits Bedarf an freiwilligen Testhelfenden gemeldet wurde, sind unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe abrufbar und werden dort regelmäßig aktualisiert. Dort sind neben den Informationen zur Hotline auch die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema veröffentlicht. Zusätzlich gibt es auf der Startseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de einen Hinweis auf die Landingpage zur Pflegehotline.
     
  • Sollten Einrichtungen aufgrund pandemiebedingter Ausfälle von Personal und angesichts der Testpflichten auf personelle Unterstützung angewiesen sein, so kann ab sofort die Bundeswehr um Unterstützung gebeten werden. Das hierzu an die örtliche Katastrophenschutzbehörde bzw. den Landkreis zu richtende „Hilfeersuchen ,Personelle Unterstützung der Heime durch die Bundeswehr‘ gemäß Schreiben des Chefs des Bundeskanzleramtes vom 15.1.2021“ finden Sie in einer ausfüllbaren Version in den Anlagen („Formular Amtshilfeersuchen Pflege…“).
     
  • Des Weiteren steht am Ende des Aktuells das aktualisierte Verzeichnis der MoU-Partner des Bundesgesundheitsministeriums, das PoC-Antigentest-Kapazitäten für Deutschland mittels Memorandum of Understanding gesichert hat, zum Herunterladen für Sie bereit. Bestellungen können direkt bei den angegebenen E-Mail-Adressen platziert werden. Das BMG hat ausschließlich Tests gelistet, die vom Paul-Ehrlicher-Institut (PEI) bewertet wurden und die danach dem Stand der Technik entsprechen.
     
  • Das Robert-Koch-Institut bittet die Einrichtungen erneut, freiwillig wichtige Daten zu liefern: „Im Rahmen der COVID-19-Pandemie spielt die Diagnostik zu SARS-CoV-2 eine entscheidende Rolle. Die Bedeutung liegt nicht nur in der diagnostischen Abklärung, sondern hat eine herausragende Stellung für die Beurteilung der epidemiologischen Entwicklung und hinsichtlich Strategien zur Verlangsamung des aktuellen Geschehens in Deutschland. Daher ist es wichtig, Daten zum Einsatz von Antigen-Point-of-Care-Tests (AG-POCT, sogenannten "Schnelltests") in Einrichtungen in Deutschland zu erheben. Wir bitten Ihre Einrichtung, Daten zum Einsatz von AG-POCT an das RKI zu übermitteln; im Konkreten interessiert das RKI dabei die Anzahl der durchgeführten Testungen und die Anzahl der Testergebnisse in Ihrer Einrichtung. Diese sollen einmal wöchentlich erhoben werden.

    Die Teilnahme an der Abfrage ist freiwillig. Bei einer Nichtteilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Erhebung wird ausschließlich online durchgeführt. Dabei soll die Abfrage stets für eine Kalenderwoche erfolgen. Um an der Anfrage für Ihre Einrichtung teilnehmen zu können, ist eine Registrierung Ihrer Einrichtung erforderlich. Die erfassten Zahlen der AG-POCT werden zusammengeführt, am RKI anonymisiert ausgewertet und die Auswertungsergebnisse nur in aggregierter und anonymisierter Form veröffentlicht. Die Auswertungsergebnisse der AG-POCT auf Bundesland-Ebene werden den Landesstellen der Gesundheitsämter ebenfalls ausschließlich in aggregierter Form zur Verfügung gestellt, die keine Rückschlüsse auf einzelne teilnehmende Einrichtungen, die für sie übermittelnde Person oder ihre Kontaktperson zulässt.

    Um mehr Informationen zu dem den Registrierungsprozess sowie den im Rahmen der Registrierung und Befragung jeweils erhobenen Daten zu erfahren sowie sich für die Abfrage zu registrieren, nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://befragungen.rki.de/SE/1/POCTReg/

    Verantwortlich für die wöchentliche Abfrage ist das Robert Koch-Institut, Nordufer 20, 13353 Berlin. Wenn Sie Fragen zur Abfrage haben oder technische Probleme auftreten, kontaktieren Sie bitte: Dr. Janna Seifried unter Testzahlerfassung @avoid-unrequested-mailsrki.de.“

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

 

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