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Erlass zu Gastronomie, Friseure, Besuche und Sterbebegleitung in Heimen sowie Handreichung zu § 45a SGB XI

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herrn,

Sie erhalten heute den Runderlass des Sozialministeriums zur Kenntnis, mit welchem die Heimaufsichts-Behörden und Gesundheitsämter in Niedersachsen konkretisierende Hinweise zur Niedersächsischen Corona-Verordnung in Bezug auf Cafés in Heimen, Friseur-Dienstleistungen, medizinisch notwendige Behandlungen, die erweiterte Grundversorgung, die Sterbebegleitung und zum Besuchsrecht erhalten haben.

Zur Kenntnis erhalten Sie außerdem eine Handreichung für die Angebote zur Unterstützung im Alltag (Azua) und Selbsthilfegruppen, die auf die aktuellen Regelungen in der Corona-Verordnung Bezug nimmt, etwa wenn es um die Abhaltung von Gruppentreffen geht.

Der Erlass und die Handreichung stehen am Ende des Aktuells für Sie zum Herunterladen bereit.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

 

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