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Erlasse zu Weihnachtsgottesdiensten, Essenseinnahme in Speisesälen und anderem sowie zur Vorlage von Führungszeugnissen

Corona stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herrn,

das Niedersächsische Sozialministerium hat einen Erlass an die Heimaufsichtsbehörden herausgegeben, der auch den Gesundheitsämtern zur Kenntnis gegeben wird. Der Erlass enthält Hinweise zu den am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die für die Einrichtungen von Bedeutung sind – und zwar zum Besuchsrecht, zur Sterbebegleitung, zu Weihnachtsgottesdiensten, zur Definition von Seelsorge und zur Essenseinnahme in Speisesälen. Sie finden die entsprechenden Informationen in der Anlage „Erlass zu VO Gottesdienste u.a.“.

Ein weiterer Erlass soll es erleichtern, freiwillige Kräfte in Heimen einzusetzen, wenn zu viel Personal durch COVID-19-Erkrankungen oder Quarantäne-Maßnahmen ausgefallen ist und die Aufrechterhaltung des Betriebs akut gefährdet ist. In einer derartigen Notlage kann demnach ausnahmsweise die Beschäftigung auch nach Vorlage eines bereits vorliegenden Führungszeugnisses aufgenommen werden, wenn unverzüglich ein aktuelles Führungszeugnis angefordert und nach Eingang umgehend vorgelegt wird. Es bestehen Anzeigepflichten. Den genauen Wortlaut und die exakte Regelung entnehmen Sie bitte der Anlage „Erlass Vorlage Führungszeugnisse“.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen in Pflegeeinrichtungen auf Hochtouren. Anlässlich der oben erwähnten Versendung von Erlassen hat das MS die Heimaufsichtsbehörden auf Folgendes hingewiesen: Die mögliche Zahl der in den Heimen zu impfenden Pflegebedürftigen und Beschäftigen ist bereits seitens des Landes ermittelt worden; der exakte Bedarf wird sich in Kürze aus den Eintragungen der Einrichtungen in eine digitale Anwendung ergeben, die gerade fertiggestellt wird – somit sind zusätzliche Bedarfsabfragen seitens der Kommunen derzeit nicht erforderlich. Außerdem ist in diesem Zusammenhang mitzuteilen, dass Bundesbehörden und das Robert-Koch-Institut gerade ein Einwilligungsformular für die Impfungen samt Aufklärungsbogen erstellen, es soll bundesweit eingesetzt werden können. Es müssen also zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seitens der Kommunen Einwilligungserklärungen angefordert werden. Sobald die Zulassung für Impfstoffe erteilt ist und die entsprechenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) zum Einsatz dieser Impfstoffe vorliegen, werden die Einrichtungen die erforderlichen Informationen zur Eintragung der zu impfenden Personen in die digitale Anwendung und die Unterlagen zu den Impfeinwilligungen erhalten.

Über den aktuellen Planungsstand bezüglich der COVID-19-Impfung können Sie sich jederzeit anhand der FAQ-Listen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts informieren:

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen/ 

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html 

Die Erlasse stehen für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

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