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Geänderte Corona-Verordnung ab 08. März

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute ist die geänderte Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese setzt die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom 03. März um.

Für die Einrichtungen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen sind keine grundlegenden Änderungen vorgenommen worden.

Folgende Änderungen sind für Sie relevant:

Sie haben ab sofort die Möglichkeit in ihrer Einrichtung auch bei einem aktuellem SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen Besuch in Ihrer Einrichtung zu empfangen. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen Sie Ihr Hygienekonzept diesbezüglich anpassen und sich die Zustimmung der örtlich zuständigen Behörde einholen.

Daneben wurde der für den Besuchertest zugrunde gelegte Inzidenzwert von 50 auf 35 herabgesetzt, so dass jetzt schon bei einem regionalen Inzidenzwert ab 35 allen Besuchern ein PoC-Antigen-Schnelltest anzubieten ist.

Darüber hinaus wurden auch die Kontaktbeschränkungen gelockert. Nun dürfen sich auch wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon nicht erfasst. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Besuchsregelungen.

Die geänderte Corona-Verordnung mit Hervorhebung der Änderungen sowie die Begründung stehen für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

 

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