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Geänderte Corona-Verordnung ab 22. September 2021

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute tritt die geänderte Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Für Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen ändert sich nichts. 

Die geänderte Corona-Verordnung sieht weiterhin sowohl präventive Maßnahmen als auch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen für Situationen vor, in denen eine Ansteckung mit dem COVID-19 Virus droht. Weiter wurden die Indikatoren an die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen in § 28 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angepasst. Der neue Leitindikator wurde dementsprechend die „Hospitalisierung“ (Neuaufnahmen). Die Warnstufen zwei und drei wurden ausgestaltet. 

Die geänderte Verordnung orientiert sich dabei an folgenden Grundsätzen: 

  • Zusammenkünfte werden nach Gefährdungsgrad einer Mehrfachansteckung betrachtet. Familientreffen werden daher anders behandelt als Großveranstaltungen 
  • Wie bisher auch gibt es eine Abstufung zwischen drinnen und draußen.
  • Vor verpflichtendem 2G verschärftes 3G mit PCR-Test für Ungeimpfte 
  • Verpflichtendes 2G statt Schließung 
  • Schließungen sind ultima ratio und nur für die Innenbereiche von Discotheken ab Warnstufe 3 vorgesehen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Pressemeldung der Niedersächsischen Landesregierung. Die Pressemitteilung sowie die geänderte Corona-Verordnung stehen Ihnen am Ende des Aktuell zum Download zur Verfügung.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze
 

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