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Handlungsleitende Hinweise zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Corona ambulant stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 15. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Das niedersächsische Sozialministerium hat hierzu nun einen handlungsleitenden Orientierungserlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20 a Infektionsschutzgesetz für die kommunale Ebene erlassen. Diese Hinweise werden fortlaufend aktualisiert.

Der aktuelle vollständige Orientierungserlass steht für Sie am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Daneben stellen wir Ihnen die aktualisierten FAQs zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 22.02.2022 des Bundesministeriums für Gesundheit zum Herunterladen bereit.

Haben Sie hierzu Fragen? Gerne sind wir wie gewohnt zuverlässig für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

 

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