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BTHG: Schrittweise Wiedereinführung der ausgesetzten Abwesenheitsregelungen verbunden mit einer schrittweisen Rückkehr zum Regelbetrieb

Corona stationär teilstationär


Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Sie über die schrittweise Wiedereinführung der ausgesetzten Abwesenheitsregelungen informieren. 

Im April 2020 wurde aufgrund der sich zuspitzenden Corona-Pandemie die Aussetzung der Abwesenheitsregelungen beschlossen. Aufgrund des Impffortschrittes sowie der Niedersächsischen Corona-Verordnung hat die Verhandlungsrunde der Parteien des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX am 20.08.2021 die schrittweise Wiedereinführung der Abwesenheitsregelung verbunden mit der Rückkehr zum Regelbetrieb bestimmt.

Für leistungsberechtigte Personen, die ab dem 01.10.2021 Leistungsangebote der besonderen Wohnformen oder der WfbM nicht in Anspruch nehmen, ist das zugrundeliegende Kostenanerkenntnis nach § 48 SGB X aufzuheben. In diesen Fällen ist eine Bedarfsermittlung auf der Grundlage von B.E.Ni 3.0 vorzunehmen und ein neuer Gesamtplan aufzustellen.

Für leistungsberechtigte Personen, die eine Tagesförderstätte oder ein mit Tagesförderstätten vergleichbares Angebot der Eingliederungshilfe besuchen (in denen also kein Arbeitsentgelt gezahlt wird), bleibt die Abwesenheitsregelung vorerst weiter ausgesetzt, auch wenn diese Personen nicht in die Betreuung zurückkehren. Diese Klarstellung gilt unter dem Vorbehalt, dass die jetzige „Freiwilligkeits-Regelung“ weiterhin in der Corona-Verordnungs-Fassung mit Gültigkeit ab dem 25.08.2021 vorgesehen ist. Hingewiesen wird darauf, dass die Freiwilligkeits-Regelung spätestens ab voraussichtlich 23.09.2021 aufgehoben wird.

Zur weitergehenden Information stehen der Protokollauszug sowie das entsprechende Anschreiben des Landessozialamtes für Sie zum Herunterladen bereit.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

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