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Verlängerung Corona-Sonderregelungen ambulant

Corona ambulant


Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der leider noch immer andauernden Pandemiesituation wurden die Empfehlungen des GKV-Spitzenverband zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) und der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) im Zusammenhang mit COVID-19 bis zum 30.09.2021 verlängert. Wir haben Sie mit Aktuell vom 13.10.2021 bereits über die Sonderregelungen informiert.

Wir bitten dazu noch einmal Folgendes zu beachten:

Die konkrete Umsetzung der Empfehlungen obliegt den Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern.

Die Sonderregelungen sind nicht präventiv über alle Leistungserbringer anzuwenden, sondern nur im Einzelfall, wo die Versorgung aufgrund von Corona anderenfalls nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dies muss im Einzelfall gut begründbar sein. Die Krankenkassen behalten sich vor, sich die Begründungen nachweisen zu lassen.

Die Anwendung der Sonderregelungen muss zudem mit einer Meldung von coronabedingten wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung nach § 150 Abs. 1 SGB XI einhergehen.

Für die Praxis heißt das: Sie können Sonderregelungen nur anwenden, wenn Sie für Ihren Pflegedienst eine individuelle, auf Ihren Einzelfall bezogene schriftliche Vereinbarung darüber mit den Krankenkassen getroffen haben.

Das Anschreiben der Niedersächsischen Krankenkassen vom 21.11.2020 und die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes stehen für Sie nochmals am Ende des Aktuells zum Herunterladen bereit.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen gewohnt zuverlässig zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Diana Klunkert | Ralf Klunkert | Katja Steinbrück | Ramona Schulze

 

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