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Aufrechterhalten von Corona-Maßnahmen ohne Anordnung

Corona ambulant stationär teilstationär


Geldbußen bis 20.000€

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,

das MAGS-NRW hat für den Entfall der Regelungen zum Infektionsschutz ab dem 01.03.2023 in einem Erlass an die WTG-Behörden klargestellt, welche Rechtsfolgen eine Fortsetzung von Besuchseinschränkungen haben kann:

Leiter von Einrichtungen bei dem Aussprechen von Besuchsbeschränkungen, Besuchsverbote und Verlassensverbote mit Geldbußen von bis zu 20.000€ belegt werden können. 

Ohne entsprechende Rechtsgrundlage bzw. behördliche Anordnung können Maßnahmen wie Tests, Masken, isolierte Unterbringung nicht im Rahmen der durch die Einrichtungen zu treffenden Hygienevorgaben nach § 4 Absatz 4 WTG, oder durch eine auf das Hausrecht gestützte Entscheidung der Einrichtung weiterhin getroffen werden.

Ab dem 01.03.2023 entscheiden ausschließlich die WTG-Behörden in Absprache mit den unteren Gesundheitsämtern im Einzelfall, ob Maßnahmen anzuwenden sind.  

Bitte lesen Sie den in Anlage beigefügten Erlass aufmerksam durch!


Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle Essen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Brünig
Fachreferent
 

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