Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
seit dem 01. November 2022 gilt eine neue AV Einrichtungen.
Unter Punkt 4.3 enthält diese eine Änderung für vollstationären Einrichtungen der Pflege und Wohngemeinschaften der Intensivpflege:
„4.3. In vollstationären Einrichtungen der Pflege und Wohngemeinschaften der Intensivpflege wird empfohlen, Bewohnerinnen und Bewohner, die vorzeitig entisoliert worden sind,am Tag nach der Freitestung zur Bestätigung des negativen Ergebnisses erneut mit einem Schnelltest zu testen. „
Unter 6.2 wurden neben den Testungen für Besucher ( 2.2) auch ( 2.3) Testungen für Seelsorger, Ehrenamtliche, Betreuer etc. als meldepflichtig gegenüber der WTG-Behörden hinzugefügt, wenn die Einrichtung diese nicht erbringen kann.
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang zum Download.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Tobias Brünig
Fachreferent