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Erlass zum Umgang mit COVID-19

Corona ambulant stationär teilstationär


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) stellt den Umgang mit COVID 19 Infektionen und Maßnahmen klar

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

in der vergangenen Pandemie hat das COVID-19 Virus unseren Alltag massiv eingeschränkt. Es waren Maßnahmen ergriffen worden, um vor allem vulnerable Personengruppen zu schützen, bis eine ausreichende Immunität in der Bevölkerung erreicht wurde. Der „Schrecken“, der mit der Infektion in Verbindung gebracht wurde, ist jedoch häufig in unseren Gedanken verblieben.

Mittlerweile konnte aber auch COVID-19 zu einer endemischen Atemwegserkrankung herabgestuft werden. Die Gefahren die von einer Infektion ausgehen sind durch eine gestiegene Immunität und wirksamen Impfschutz deutlich zurück gegangen. Laut dem MAGS wird das Virus nun mit den schon länger bekannten Infektionskrankheiten gleichgestellt.
Das bedeutet, dass Einrichtungen in ihren Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene analog zur Influenza festlegen, mit dem Ziel die Infektionsrisiken zu minimieren und die vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen.

Quarantänemaßnahmen oder Einschränkungen der Teilhabe dürfen nur im Einzelfall in Abstimmung mit der zuständigen WTG-Behörde ergriffen werden.

Zur vertiefenden Einsicht ist der Erlass dem AKTUELL als Anlage beigefügt.

 

Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Essen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Martin Lyra
Fachreferent
B.A. Gesundheitsökonom

 

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