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Beschluss der Gemeinsamen Kommission SGB IX nach § 23 Landesrahmenvertrag

Corona ambulant stationär teilstationär Gesetze / Verordnungen / Richtlinien


Corona bedingter Mehraufwand

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie über den aktuellen Stand zur Erstattung des Corona bedingten Mehraufwands.Hierzu folgendes: Die Vereinbarung wurde (zunächst) bis zum 19.03.2022 verlängert. Es liegen allerdings noch nicht alle Unterschriften der Beteiligten vor, weshalb wir Ihnen den wortgleichen Beschluss, der bis zum 12.02.2022 wirksam war als Anhang zum Download übersenden.

Bitte beachten Sie, dass dieser nur für den Bereich der erwachsenen Menschen mit Behinderung gilt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Winter

Fachreferent

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