Sehr geehrte Damen und Herren,
das MASTD hat Sie bezüglich der Umsetzung der Impfpflicht in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und solitären Tagespflegen informiert.
In der Anlage finden Sie ein Schreiben von Herrn Minister Schweitzer an die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste und an die solitären Tagespflegen nach dem SGB XI in Rheinland-Pfalz, in welchem das MSATD Ihnen genauere Informationen bzgl. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach dem Infektionsschutzgesetz mitteilt.
Sie werden damit aufgefordert unverzüglich ab dem 16. März 2022 dem zuständigen Gesundheitsamt diejenigen Personen inkl. Personenbezogenen Daten zu nenne, die kein Impf- oder aktuellen Genesenennachweis vorlegen können.
Hierzu gehören folgenden Beschäftigte:
1. Beschäftigte ohne Impfschutz
2. Beschäftigte mit ärztlichen Bescheinigung zum Vorliegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos mit begründetem Zweifel
3. Beschäftigte mit nur einer Impfung, aber einem zeitnahen Impftermin für die Zweitimpfung
4. Beschäftigte ohne Impfung, aber mit zeitnahem Impftermin
Für die Meldung wird Ihnen rechtzeitig vor dem 16.03.2022 eine Webplattform zur Verfügung gestellt.
Über alles Weitere entscheidet das Gesundheitsamt. Genauere Information, gerne auch als Weitergabe an Ihre Beschäftigten, entnehmen Sie dem Schreiben von Herrn Minister Schweitzer.
Sofern Ihre aktuelle Einschätzung ergibt, dass in Ihrer Einrichtung aufgrund der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Versorgungsengpass droht, werden Sie gebeten, das Formular, welches diesem Aktuell beigefügt ist, auszufüllen und an uns per Fax (06131 – 6 19 55 – 20) zurückzuschicken. Wir werden Ihre Meldung an das Ministerium weiterleiten.
Für Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hilde Ott-Meyer
Fachreferentin ambulante Pflegeeinrichtungen