Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit übersenden wir Ihnen das Schreiben der Minister Hoch und Schweitzer mit den Hinweisen zur Registrierung für die Meldepflicht nach § 20 a Abs. 2 IfSG und die Beschreibung des Verwaltungsverfahrens zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegenüber den betreffenden Personen.
Dieses Schreiben sowie weitere Informationen finden Sie unter https://impfstatusmeldung.rlp.de/de/startseite/
Auf dieser Seite können Sie sich ab sofort registrieren und die Erfassung entsprechend den hinterlegten Beschreibungen ab dem 15. März 2022 vornehmen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Winter
Fachreferent