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Mitteilung des MASTD

Corona stationär Gesetze / Verordnungen / Richtlinien


8. Änderungsverordnung zur Landesverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Mitteilung haben wir soeben vom MASTD erhalten:

Heute wird die 8. Änderungsverordnung zur Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen verkündet werden, die dann ab morgen, 12. Januar 2022 in Kraft treten wird.

In Kürze die wichtigen Änderungen:

  • Besucherinnen und Besucher müssen künftig eine medizinische Gesichtsmaske des Standards FFP-2 ohne Ausatemventil (oder vergleichbarer Standard) tragen
  • Bewohnerinnen und Bewohner sollen eine medizinische Gesichtsmaske, OP-Maske, tragen, soweit es ihnen möglich ist
  • Besucherinnen und Besucher, die nicht immun im Sinne des § 1 Abs. 5 der Landesverordnung für die Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sind (d.h. nicht, nicht vollständig geimpft sind oder keinen Genesenenstatus nachweisen können) müssen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ihren Besuch einen Werktag vor dem Besuchstag anmelden. Sie haben am Besuchstag nach Vorlage des negativen Testergebnisses oder nach einer Negativ-Testung durch die Einrichtung auf direktem Weg das Zimmer des zu besuchenden Bewohners oder der zu besuchenden Bewohnerin aufzusuchen. Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern sind zu vermeiden. Auch innerhalb des Zimmers sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Wir empfehlen Ihnen alle Beteiligten entsprechend zu informieren, insbesondere die Angehörigen/Besucher*innen, von denen Ihnen bekannt ist, dass sie nicht immun im Sinne der Verordnung sind, sodass diese sich auf die neuen Besuchsregeln vorbereiten können.

Die 8. Änderungsverordnung wird spätestens morgen früh unter folgendem Link: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ <https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/>  und dort unter der Rubrik:  Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe einsehbar sein. Die Pandemie-Handlungsempfehlungen werden zeitnah angepasst und ebenfalls auf der Corona-Seite des Landes an der o.g. Stelle entsprechend veröffentlicht werden.

Bei Rückfragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Winter

Fachreferent

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