Sie sind nicht angemeldet

Jetzt anmelden

Mitteilung des MASTD

Corona ambulant stationär teilstationär Gesetze / Verordnungen / Richtlinien


Verlängerung der LVO Eingliederungshilfe und Pflege bis zum 19.03.2022 sowie der Absonderung Verordnung bis zum 18. März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersenden wir Ihnen die Verlängerung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ähnlichen Einrichtungen. Die bisher geltende Verordnung wurde nicht verändert und gilt bis zum 19. März 2022 weiter. Ebenso wurde die Absonderung VO des Landes bis zum 18. März 2022 verlängert.

Somit leiten sich hieraus derzeit keine neuen Maßnahmen ab.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Winter

Fachreferent

Um eine optimale Funktionalität zu gewährleisten, werden Cookies eingesetzt. Wenn Sie die Nutzung der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.