Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersenden wir Ihnen die Verlängerung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie ähnlichen Einrichtungen. Die bisher geltende Verordnung wurde nicht verändert und gilt bis zum 19. März 2022 weiter. Ebenso wurde die Absonderung VO des Landes bis zum 18. März 2022 verlängert.
Somit leiten sich hieraus derzeit keine neuen Maßnahmen ab.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Winter
Fachreferent