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Mitteilung des MASTD - Impfungen

Corona ambulant Gesetze / Verordnungen / Richtlinien


Sonderimpftage für ambulante Dienste

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass gestern bei der Konferenz mit dem MASTD noch einmal die Priorisierung von Mitarbeitenden der ambulanten Dienste bei den Impfzentren angesprochen wurde.

Hierzu folgendes:

  • Unter den FAQ bei der Terminregistrierung sind ambulante Pflegedienste bei der Frage „Gibt es Sonderimpfaktionen für bestimmte Berufsgruppen?“ mit aufgenommen worden.

Das bedeutet, Mitarbeitende oder auch Pflegedienste müssen bei der Registrierung im Rahmen der Fragen, angeben, dass sie Mitarbeitende im ambulanten Pflegedienst sind.

Für diese Gruppen sind Sonderimpftage eingerichtet worden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Winter

Fachreferent

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