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Mitteilung des MASTD zur Impfmeldung

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Information über Meldung der Impfungen von Beschäftigten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Tagespflegegästen an das Robert Koch-Institut

Sehr geehrte Damen und Herren,

das  MASTD hat uns folgende Mitteilung zu Ihrer Information übersandt, dass nach § 20 a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz Sie als Einrichtung verpflichtet sind, monatlich die Anzahl der Personen an das Robert Koch-Institut (RKI) zu melden, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind. Diese Meldepflicht bezieht sich sowohl auf die Beschäftigten als auch auf die Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise die Gäste der Tagespflege.

In Rheinland-Pfalz besteht bereits seit 26. November 2021 ein Meldesystem für die Einrichtungen nach §§ 4 und 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG sowie für die Einrichtungen der Tages-pflege über die Funktionen für Einrichtungen auf der Internetseite sozialportal.rlp.de. In Absprache mit dem RKI und dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium werden wir weiterhin die Impfdaten für alle vorgenannten Einrichtungen in Rheinland-Pfalz erheben und diese dann im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen monatlich an das RKI weiterleiten.

Das bedeutet, dass Sie als Einrichtungen nur noch die Meldung im Sozialportal mit Stichtag jeweils zum 1. des Monats auf der vorgenannten Plattform eintragen müssen. Auch der bisher vorgesehene zweite Termin zum 15. des Monats wird sich mit der Umstellung erledigen. Für das Eintragen der Daten haben Sie ein Zeitfenster von fünf Werktagen, danach wird die Eingabemöglichkeit geschlossen und die Daten entsprechend an das RKI transferiert.

Einzutragen ist die Gesamtzahl der Beschäftigten (Kopfzahl) und dazu in Bezug die Anzahl der Beschäftigten, die eine Impfung, diejenigen die zwei, drei oder vier Impfungen erhalten haben. Gleiches gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise die Gäste der Tagespflege. Hier ist immer die Zahl der am 1. des Monats in der Einrichtung lebenden Bewohnerinnen und Bewohner und der am 1. eines Monats angemeldeten Tagespflegegäste anzugeben (unabhängig von den Tagen, an denen die Gäste die Tagespflege aufsuchen).

Für rheinland-pfälzische Einrichtungen, die bisher bereits eine freiwillige Meldung gegenüber dem RKI abgegeben haben, entfällt diese Meldung. Das RKI wird nur noch die über den vorab beschriebenen Datentransfer übermittelten Meldungen verarbeiten.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Winter

Fachreferent

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