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Mitteilung des Ministeriums in Rheinland-Pfalz

Corona stationär Gesetze / Verordnungen / Richtlinien


Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie uns das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung mitteilt, soll nach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 09.August 2021 mit den Auffrischungsimpfungen in Pflegeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren) gestartet werden, sofern der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.

Die Auffrischungsimpfungen in den vorgenannten Einrichtungen sollen In Rheinland-Pfalz ab September im Regelsystem durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Hierzu werden Sie gebeten, auf die in den Einrichtungen tätigen Hausärzte zuzugehen, um abzustimmen, wie die Impfungen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten durchgeführt werden können. Sollten sich im Rahmen Ihrer Planung zusammen mit den beteiligten Hauärztinnen und Hausärzten Impflücken ergeben (...) erbittet das MASTD eine kurze Kontaktaufnahme mit Frau Sabine Krimmel bis spätesten 10.09.2021 unter 06131-16/2081 oder Sabine.Krimmel@mastd.rlp.de. In der Folge wird versucht werden, diese Impflücke zu schließen bzw. das zu Beginn des Jahres umgesetzte Verfahren der Impfung durch MIT - Team über die Impfdoku in Gang zu setzen. 

In der Anlage übersenden wir Ihnen hierzu das gemeinsames Schreiben des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit und des MASTD zu Auffrischungsimpfungen gegen Infektionen mit den Corona Virus SARS-CoV-2 in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe zur Kenntnis.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Winter

Fachreferent

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