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Schaubilder zu Geimpft, genesen und Absonderungsregeln für Mitarbeitende

Corona ambulant stationär teilstationär


Rheinland-Pfalz versucht eine Übersicht mit Schaubildern zur Orientierung bzgl. Absonderungsregeln und "wer ist nun was" - Impf-Genesenenstatus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das pepf Team Rheinland-Pfalz hat uns zur besseren Orientierung beigefügte beigefügt Schaubilder zu den einzelnen Fachbegriffen und Absonderungsregeln übersandt.

Im Dokument „Geimpft, genesen, getestet“ finden Sie auf

Seite 1 die Definitionen zu 3G, 2G und 2G+

Seite 2 die Definition, wann eine „Grundimmunisierung“ vorliegt. Diese Definitionen sind wichtig für Ihre Meldepflichten zur „Impf- bzw. korrekt Immunisierungsquote“ in den Einrichtungen. Sie ist auch die derzeit gültige Definition für die so genannte „Impfpflicht“ für Beschäftigte in den stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Wohnformen der Eingliederungshilfe, die zum 15.03.2022 nach § 20 a Infektionsschutzgesetz gelten wird.

Seite 3 erläutert

a)  wer genesen ist (notwendig, ein positiver PCR-Test –ein positiver PoC-Test ist nicht ausreichend) und dies gilt derzeit für die dort beschriebene Dauer. Danach ist eine Impfung für die „Grundimmunisierung“ notwendig.

b) die Bedingungen, von denen eine erfüllt sein muss, damit eine Quarantäne für eine enge Kontaktperson nicht erforderlich ist. 

Im Dokument „Absonderungsregeln für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe“ sind die speziellen Regelungen –auch mit den Verkürzungsmöglichkeiten der Absonderungsdauer– dargestellt. 

Wir hoffen, dass Ihnen diese Übersichten einen guten und schnellen Ein- und Überblick geben.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hilde Ott-Meyer
Fachreferentin ambulante Pflegeeinrichtungen 
 

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