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Umsetzung der Impfpflicht in Rheinland-Pfalz

Corona ambulant stationär teilstationär


Informationen aus der Videokonferenz mit Herrn Sozialminister Alexander Schweitzer zum Thema Impfpflicht in den Pflegeeinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, haben einige Bundesländer angekündigt die gesetzlich verankerte Impfpflicht auszusetzen.  Auch uns erreichten zahlreiche Anrufe, allerdings konnten wir bisher keine erschöpfende Auskunft geben, da auch uns die Informationen fehlten. 

 Am 08. Februar hat uns Herr Sozialminister Schweitzer zu einer Videokonferenz zum Thema Umsetzung der Impfpflicht eingeladen. 

Er machte deutlich, dass Rheinland-Pfalz an der Impfpflicht festhalten würde. Allerdings sei ihm bewusst, dass die Umsetzung der Impfpflicht und die damit verbundene Sorge um die Sicherstellung der Versorgung der Pflegebedürftige für alle eine große Herausforderung darstellen. 

Er kündigte ein gestuftes Verfahren mit vier Kategorien an:

1. Mitarbeiter ohne Impfschutz
2. Mitarbeiter mit Ärztlichen Bescheinigung zum Vorliegen eines erhöhten gesundheitlichen Risikos mit begründetem Zweifel 
3. Mitarbeiter mit nur einer Impfung, aber einem zeitnahen Impftermin für die Zweitimpfung
4. Mitarbeiter ohne Impfung, aber mit zeitnahem Impftermin

Das Ministerium kündigt an, dass für alle Pflegeeinrichtungen und die Mitarbeiter ein pragmatischer Weg gefunden werden soll. 

Wir bedauern, dass wir Ihnen nicht schon mehr Informationen geben können. Das Ministerium hat für Montag, den 14.02.2022 zugesagt, dass dann umfangreiche Informationen an Sie als Einrichtung und uns als Trägerverbände erfolgen sollen. 
Sobald uns die Informationen vorliegen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Ott-Meyer
Fachreferentin ambulante Pflegeeinrichtungen 
 

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