Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Gesundheit hat die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung) gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geändert. Die Verordnung vom 8. Februar 2021 konkretisiert noch einmal die zu priorisierenden Impfgruppen und regelt zudem die Impfstrategie des Bundes in Bezug auf den Impfstoff von AstraZeneca. Die aktuelle Coronavirus-Impfverordnung könne Sie am Ende des Aktuells herunterladen.
Darüber hinaus stehen Ihnen dort ebenfalls auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung angepasste Dokumente und Arbeitshilfen zum Download zur Verfügung.
- Version 17 der RKI-Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen vom 4. Feb. 2021 (Änderung gegenüber der Version vom 7.1.2021: Abschnitt 3.2.1 Räumliche und personelle Maßnahmen; Abschnitt 7 Hinweise zur SARS-CoV-2-Testung: Ergänzung eines Punktes zur Testung bei Geimpften und Genesenen (Unterpunkt: Einsatz von Antigen-Schnelltesten (POCT) in der Einrichtung); Abschnitt 9 Impfungen: Ergänzung zu dem Thema: Fortführung der Infektionsschutzkonzepte nach Impfung.
- Hinweise „Auch nach der Impfung: AHA-Regeln, Lüften und Testen in Pflegeheimen sind auch weiterhin wichtig!“ (zwischen BMG und RKI abgestimmt)
- FAQs des BMG zur Unterstützung der stationären Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei der SARS-CoV-2 Testung durch externes Personal
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin