Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Gesundheit hat die Coronavirus-Testverordnung aufgrund der aktuellen pandemischen Lage angepasst. Die aktualisierte Testverordnung ist mit dem heutigen Datum in Kraft getreten und steht Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung.
Die Änderungen, die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe betreffen, finden Sie nachfolgend kurz zusammengefasst:
- Die Sachkostenerstattung für Point of Care (PoC) Antigentests wurde auf maximal neun Euro angehoben. Die Geltendmachung erfolgt jedoch weiterhin anhand der tatsächlichen Beschaffungskosten.
- In stationären Einrichtungen können nun bis zu 30 PoC-Antigentests pro Bewohner durch den öffentlichen Gesundheitsdienst genehmigt werden.
- In ambulanten Einrichtungen kann der öffentliche Gesundheitsdienst bis zu 15 PoC-Antigentests pro Pflegebedürftigem/ Betreuten genehmigen.
Aufgrund der Änderungen wird der GKV-Spitzenverband nun die Festlegungen und das Antragsformular zur Geltendmachung der PoC-Antigentestungen überarbeiten. Bitte reichen Sie in der Zwischenzeit keine weiteren Anträge zur Geltendmachung ein. Sobald uns die geänderten Dokumente vorliegen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin