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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Änderung der Coronavirus-Testverordnung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der stark steigenden Coronavirus-Inzidenzen hat das Bundesministerium für Gesundheit unter anderem eine Anpassung der Coronavirus-Testverordnung beschlossen.
Die Änderungen sind bereits am Samstag, den 13. November 2021 in Kraft getreten.

Insbesondere besteht fortan wieder ein Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Test für asymptomatische Personen (Bürgertestung).

Änderungen bezüglich der präventiven Testungen in Einrichtungen der Pflege und Betreuung wurden vom Bundesministerium für Gesundheit nicht vorgenommen.

Die aktuelle Verordnung ist bis zum 31. März 2022 in Kraft. Sie erhalten die Änderungsverordnung am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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