Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Aktuell Bund vom 01. Mai 2020 haben wir Sie über die Veröffentlichung des FAQ-Katalogs zu § 150 SGB XI informiert.
In Frage 3 hat der GKV-Spitzenverband nun noch einen Hinweis des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt. Daraus ergibt sich folgende Änderung:
Die Leistungen nach §§ 37a, 37b und 38 SGB V (Soziotherapie, SAPV, Haushaltshilfe) sind nicht im Rahmen der Geltendmachung von Mindereinnahmen nach § 150 Abs. 2 SGB XI erstattungsfähig, auch wenn der Pflegedienst über eine Zulassung nach § 72 SGB XI verfügt.
Der aktualisierte FAQ-Katalog steht Ihnen am Endes des Aktuells zum Download zur Verfügung.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin