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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Deutschen Bundestag hat heute auch der Bundesrat das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.
Das Aufbauhilfegesetz 2021 enthält neben den Hilfen bei der Hochwasserkatastrophe und der Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht auch mehrere Änderungen am Infektionsschutzgesetz aufgrund der Corona-Epidemie. Diese haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengefasst:

  • Arbeitgeberabfrage: In bestimmten Einrichtungen, wie ambulanten und stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, dürfen Arbeitgeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus befragen. Die Information soll dazu dienen, arbeitsorganisatorische Abläufe innerhalb des Unternehmens zu regeln, beispielsweise Dienstpläne zu organisieren. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite (derzeit bis 24. November 2021).
  • Die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, gilt künftig als neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen. Sie wird ergänzt um weitere Indikatoren, z.B. die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die regional verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen.
  • Einreisende aus dem Ausland sind künftig generell verpflichtet, einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorzulegen.

Das Gesetz soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Der Gesetzesbeschluss steht Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung. Die Regelungen zum Infektionsschutz finden Sie unter Nummer 4 Artikel 12.

Für Rückfragen können Sie sich stets zuverlässig an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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