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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Aktualisierung der Empfehlungen des RKI für Pflegeeinrichtungen

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen und für den öffentlichen Gesundheitsdienst wurden aktualisiert. Die aktualisierte Version steht Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung.

Ergänzt wurde Kapitel 9 um den Abschnitt "Impfungen in Pflegeheimen".

Die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit Impfungen in den Einrichtungen sind nachfolgend für Sie zusammengefasst:

  • Zu impfende Personen sollten nach Möglichkeit einen Mund-Nasenschutz tragen.
  • Organisation der Abläufe und Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten unter dem Aspekt der Einhaltung der AHA+L-Regeln
  • Das Impfteam sollte möglichst selbst gegen COVID-19 geimpft sein, persönliche Schutzausrüstung tragen und die infektionshygienischen Verhaltensregeln entsprechend dem Personal in den Heimen beachten.
  • Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Infektion mit SARS-CoV-2 bereits im Vorfeld durchgemacht haben, müssen zunächst nicht geimpft werden.
  • Bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung oder akuter Infektion sollte die Impfung verschoben werden.
  • Vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung muss das Vorliegen einer akuten asymptomatischen oder unerkannt durchgemachten SARS-CoV-2- Infektion labordiagnostisch nicht ausgeschlossen werden.
  • Entwickelt eine geimpfte Person im Anschluss an die Impfung Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind, sollte eine SARS-CoV-2-Infektion labordiagnostisch ausgeschlossen werden.
  • Die zweite Impfstoffdosis muss - je nach Hersteller - in einem Mindestabstand von 21 bzw. 28 Tage zur Vervollständigung des Impfschutzes verabreicht werden, spätestens jedoch 42 Tage nach erster Dosis.
  • Bei der Bewertung von Erkrankungen trotz Impfung muss das Zeitintervall zwischen der Verabreichung der Impfstoffdosis und dem Auftreten der Erkrankung berücksichtigt werden.
  • Auch wenn Impfungen von Bewohnern/Betreuten und Personal der Einrichtungen erfolgt sind, müssen die Infektionsschutzkonzepte weiter konsequent umgesetzt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen jederzeit zuverlässig zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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