Sehr geehrte Damen und Herren,
der GKV-Spitzenverband hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit den FAQ-Katalog zum Pflege-Rettungsschirm (Umsetzung § 150 Abs. 3 SGB XI) angepasst.
Die Änderungen betreffen unter anderem Erstattungen von Sachmittelaufwendungen und Klarstellungen in Bezug auf anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten (Ergänzungen in Fragen 2a, 2b, 14a (neu) und 29). Diese sind im Änderungsmodus gekennzeichnet.
Den aktualisierten FAQ-Katalog können Sie am Ende des Aktuells herunterladen.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit zuverlässig die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin