Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem Bund Aktuell vom 20. Dezember 2021 haben wir Sie über die Anpassung der Coronavirus-Testverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit informiert.
Die Kostenerstattungs-Festlegungen sowie das Antragsformular gemäß § 7 Abs. 2 der Coronavirus-Testverordnung zur Geltendmachung der Ansprüche für Pflegeeinrichtungen und nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag wurden nun durch den GKV-Spitzenverband angepasst.
In den aktuellen Dokumenten sind der pauschale Erstattungsbetrag von 4,50 Euro zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. Januar 2022 sowie die maximal erstattungsfähigen Testmengen nach der gültigen Testverordnung mit berücksichtigt. Sie erhalten diese am Ende des Aktuells zum Download.
Für Rückfragen stehe Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin