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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Aktualisierung der VDAB-BSB Arbeitshilfen nach § 150 SGB XI

Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne stellen wir Ihnen weiterhin die VDAB-BSB Arbeitshilfen zur Geltendmachung von SARS-CoV-2 bedingten Mehraufwendungen sowie Mindereinnahmen nach § 150 Abs. 3 SGB XI kostenlos zur Verfügung. Mit den aktuellen Arbeitshilfen haben Sie nun die Möglichkeit, Ansprüche analog der Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms bis Ende September 2021 zu berechnen und entsprechend bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen.

Die Excel-Tools für den stationären, teilstationären und ambulanten Bereich erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne die Fachreferentinnen und Fachreferenten der jeweiligen VDAB-Geschäftsstellen oder die Wirtschaftsberaterinnen und Wirtschaftsberater der VDAB-BSB zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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