Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne stellen wir Ihnen weiterhin die VDAB-BSB Arbeitshilfen zur Geltendmachung von SARS-CoV-2 bedingten Mehraufwendungen sowie Mindereinnahmen nach § 150 Abs. 3 SGB XI kostenlos zur Verfügung. Mit den aktuellen Arbeitshilfen haben Sie nun die Möglichkeit, Ansprüche analog der Verlängerung des Pflege-Rettungsschirms bis Ende September 2021 zu berechnen und entsprechend bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen.
Die Excel-Tools für den stationären, teilstationären und ambulanten Bereich erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne die Fachreferentinnen und Fachreferenten der jeweiligen VDAB-Geschäftsstellen oder die Wirtschaftsberaterinnen und Wirtschaftsberater der VDAB-BSB zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin