Sehr geehrte Damen und Herren,
aus der täglichen Medienberichterstattung ist Ihnen die anhaltende Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und das damit verbundene Infektionsrisiko bekannt. Um die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems nicht zu überfordern, ist es erklärtes Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Was kann getan werden?
Neben der Beachtung der Hygiene-Regeln und dem Befolgen der Husten-Nieß-Etikette, gehört dazu auch die Kontakte zu seinen Mitmenschen auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Insbesondere Risikogruppen (zu denen Pflegebedürftige i.d.R. gehören) sollten unnötige Kontakte vermeiden. Hierzu zählen auch Besuche von Angehörigen, Freunden und Bekannten. Am Ende des Aktuells steht Ihnen ein Musteraushang für Ihre Einrichtung zur Verfügung. Generelle Besuchsverbote sollten Sie mit Ihrem Amtsarzt/Gesundheitsamt abstimmen.
Wie können sich Einrichtung vorbereiten?
In einer Arbeitshilfe zum Coronavirus haben wir Ihnen allgemeinen Informationen, Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen sowie zu notwendigen Inhalten von betrieblichen Pandemieplänen zusammengestellt. Jeder ambulante Dienst und jede stationäre Einrichtung sollte zeitnah seine betrieblichen Pandemiepläne in Hinblick auf das Coronavirus überarbeiten/erstellen. Da im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Kompetenz zur Entscheidung über mögliche Maßnahmen im kommunalen Bereich liegt, empfehlen wir Ihnen ihren betrieblichen Pandemieplan mit dem Amtsarzt bzw. dem Gesundheitsamt abzustimmen. Die Arbeitshilfe steht Ihnen am Ende des Aktuells als Download bereit.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen werden Sie über die landesspezifischen Maßnahmen und Entwicklungen informieren. Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Geschäftsstelle bei Fragen wie gewohnt zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Catharina Klein
Stv. Geschäftsführerin