Sehr geehrte Damen und Herren,
der Corona-Virus führt allerorts zu Verunsicherung und damit auch zu Fragen hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Bundesregierung hat mit einer Reihe von Sofort-Maßnahmen Möglichkeiten eröffnet, mit denen Sie Ihr Unternehmen leichter durch diese Zeiten führen können.
Neben Vereinfachungen im Bereich des Kurzarbeitergeldes, gehört auch die Zusicherung einer unbegrenzten Kreditvergabe zu den Instrumenten um der Krise zu begegnen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass sowohl das Kurzarbeitergeld, als auch die Kreditvergabe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an bestimmte Kriterien gebunden sind - denn unbegrenzt heißt nicht ungeprüft.
Damit Sie in dieser angespannten Lage den Überblick behalten, steht für Sie am Ende dieses Schreibens eine Arbeitshilfe bereit. In dieser finden Sie alle notwendigen Informationen und Anlaufstellen auf einen Blick.
Des Weiteren können Sie dort ein Muster für eine Einzelvereinbarung zur Kurzarbeit in der Tagespflege herunterladen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung individuell für Ihr Unternehmen angepasst werden muss.
Bei weiteren Fragen, auch zu den Möglichkeiten landesspezifischer Hilfsprogramme, steht Ihnen Ihre Landesgeschäftsstelle natürlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin