Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie am Wochenende bereits der Tagespresse entnehmen konnten, hat der GKV-Spitzenverband empfohlen bis Ende Mai 2020 auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114f SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verzichten.
Hintergrund:
- Reduzierung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 für die vulnerable Personengruppe der pflegebedürftigen Menschen
- Entlasstung der Pflegedienste und –einrichtungen
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Empfehlung handelt.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Landesverbände der Pflegekassen, sowie der MDK und der PKV-Prüfdienst dieser Empfehlung folgen und auf die entsprechenden Prüfungen vor Ort verzichten.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zuverlässig informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Catharina Klein
Stv. Bundesgeschäftsführerin