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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Beschlüsse der 94. Gesundheitsministerkonferenz

Corona stationär Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gesundheitsministerkonferenz hat Empfehlungen vorlegt, welche zum Ziel haben die Besuchsregelungen in stationären Pflegeeinrichtungen wieder zu erweitern.

Als wichtigstes Element im Kampf gegen die Pandemie wird weiterhin eine flächendeckende Impfung der Pflegeheimbewohner angesehen. Diese ist jedoch mit Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit gegen Mutationen als auch der potentiellen Infektiosität der Geimpften verbunden. Aus diesem Grund wird weiterhin von einer erheblichen Übertragungsgefahr für die Bewohner bei höheren Infektionszahlen außerhalb von Einrichtungen ausgegangen. 

Weiterhin sind auch konsequente Hygiene- und Testkonzepte für Personal und Besucher notwendig. Mit fortschreitenden Impfschutz sollen jedoch auch die Möglichkeiten sozialer Kontakte und Teilhabe der Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wieder intensiviert werden. Dies bedeutet, dass ein bis zwei Wochen nach abgeschlossener Zweitimpfung und einer sehr hohen Durchimpfungsrate der Bewohnerinnen und Bewohner die Besuchsmöglichkeiten in den Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden können. Damit sind wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote sowie Gemeinschaftsveranstaltungen wieder möglich.
Auf das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen oder Abstandsregelungen soll dabei nicht verzichtet werden. 

Zudem soll eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohnern nicht erfolgen. Der Schutz ungeimpfter Bewohnerinnen und Bewohner ist durch die allgemeinen Hygieneregeln und die einrichtungsbezogenen Hygienekonzepte weiterhin sicherzustellen.

Zur Vermeidung des Eintrags von Infektionen in Einrichtungen kommt der Teststrategie weiterhin eine hohe Bedeutung zu, weshalb die Gesundheitsminister die Bundesregierung bitten die Möglichkeiten der Testverordnung beizubehalten. 


Die Empfehlungen müssen nun in die länderspezifischer Verordnungen überführt werden. Ihre Landesgeschäftsstelle wird Sie natürlich über alle weiteren Entwicklungen im Land informieren.

Am Ende des Aktuell stehen Ihnen der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen als Download bereit.


Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Landesgeschäftsstelle für Fragen stets gern zur Verfügung. 


Mit freundlichem Gruß

Florian Hamann
Bundesreferent

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