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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021

Corona Bund


Bund und Länder haben sich auf weitere Corona-Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen sollen im Zusammenspiel mit dem neuen Infektionsschutzgesetz zu einer Beendigung der Corona-Pandemie beitragen. Zu beachten ist jedoch, dass die vereinbarten Beschlüsse noch von den jeweiligen Parlamenten umgesetzt werden müssen, daher keine direkte Wirkung und somit keinen Handlungsdruck entfalten. Sobald die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden sind, werden wir Sie selbstverständlich noch einmal gesondert informieren. 
 

Die Beschlüsse im Einzelnen  
2G-Regeln: Ab einem Hospitalisierungsindex von drei Krankenhauseinweisungen von Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen bezogen auf das jeweilige Bundesland ist die 2G-Regel anzuwenden. Danach erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Bereichen des öffentlichen Lebens wie Gaststätten, Theatern sowie Freizeit- und Sportveranstaltungen. Wird ein Hospitalisierungsindex von neun überschritten, soll der jeweilige Landtag über Maßnahmen wie zum Beispiel Kontaktbeschränkungen entscheiden.

Prämie für Pflegekräfte: Um die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege zu honorieren, soll es eine erneute Pflegeprämie geben. Die Höhe ist bisher nicht bekannt.

Impfpflicht für Pflegekräfte: Bund und Länder halten es für erforderlich, dass Mitarbeiter mit Kontakt zu vulnerablen Personen in stationären Einrichtungen, ambulanten Diensten sowie in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verpflichtet werden sich gegen das Coronavirus zu impfen.  

Unterstützung durch die Bundeswehr: Der öffentliche Gesundheitsdienst soll auf die Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks zurückgreifen können. 

Überbrückungshilfe: Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen erhalten Sie am Ende des Aktuells zum Download.

Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zuverlässig zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Florian Hamann
Bundesreferent

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