Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen der Corona-Pandemie gelten weiterhin die Ihnen bekannten Auflagen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen entwickelt, mit dessen Anwendung die Infektionsgefahr für Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner minimiert werden kann. Ein Standard für die ambulante Pflege wird aktuell vorbereitet.
Darüber hinaus stellt Ihnen die BGW zur Ergänzung Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie 2020 zur Verfügung.
Die beiden Arbeitshilfen unterstützen Sie bei der Beurteilung von Risiken in den unterschiedlichen Versorgungssettings und in der Auswahl der entsprechenden Maßnahmen zur Minimierung der Risiken in den Arbeitsbereichen. Neben den allgemeinen Hygienestandards erhalten Sie auch konkrete branchenspezifische Umsetzungshinweise.
Die beiden Dokumente können Sie am Ende des Aktuells herunterladen.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hannah Freisheim
Bundesreferentin