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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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BGW SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert und sind somit zum 25. Mai 2022 außer Kraft getreten. Aus diesem Grund hat auch die BGW ihren branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zurückgezogen.

Damit entfallen die darin enthaltenden verpflichtenden Maßnahmen wie die Erstellung eines Hygieneplans, die betriebsbedingte Kontaktreduzierung, Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2 sowie die verpflichtende Information der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer Schutzimpfung. Auch die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, entfällt.
Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie dem Arbeitsschutzgesetz erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen. Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2 müssen somit auch weiterhin eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festgesetzt werden, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten damit zu wahren. Dabei können - abhängig von der jeweils aktuellen Infektionslage und den Infektionsrisiken am Arbeitsplatz - weiterhin Basisschutzmaßnahmen (AHA-L), die in den Betrieben bereits umgesetzt werden, einen wirksamen Schutz darstellen.

Um Arbeitgeber in der eigenverantwortlichen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu unterstützen, stellt die  BGW hierzu aktuelle Informationen sowie Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz als Hilfestellung zur Verfügung:

https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/informationen-der-bgw-zum-betrieblichen-infektionsschutz-71710

Bitte beachten Sie, dass durch diese Änderungen nicht die Bindung an gegebenenfalls vorhandene landesrechtliche Regelungen, die zum Beispiel zum Tragen von Masken verpflichten, entfällt. 

Für alle weiteren Fragen stehen Ihnen jederzeit die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Florian Hamann
Bundesreferent
 

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