Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits informiert, sind seit dem 20. Oktober 2020 Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) förderfähig. Die Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurden nun angepasst, sodass höhere Förderungen möglich sind. Die Novellierung soll dazu beitragen nachhaltige Perspektiven für eine Öffnungsstrategie von öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, zu schaffen.
Die Änderungen im Einzelnen:
- Die Berechtigung zur Antragsstellung wurde erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt beispielsweise auch Alten- und Pflegeeinrichtungen.
- Statt bisher 40 % können nun bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden.
- Der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 € auf 200.000 € pro bestehender RLT-Anlage erhöht.
- Die Förderung weiterer technischer Maßnahmen wurde ermöglicht. Auch Anlagen zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung sind nun förderfähig.
- Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig.
Weitere Details zu förderfähigen Anlagen stehen Ihnen am Ende des Aktuells zum Download zur Verfügung.
Das Antragsformular steht Ihnen unter dem folgenden Link bereit:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/
raumlufttechnische_anlagen_node.html
Bitte beachten Sie, dass diese Förderung unabhängig ist vom Pflegerettungsschirm gemäß § 150 Abs. 3 und Abs. 5a SGB XI.
Für Rückfragen stehen Ihnen jederzeit zuverlässig die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Florian Hamann
Bundesreferent