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Informationen für Pflegeunternehmen

Liebe VDAB Mitglieder,
liebe Besucher,

auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen aus dem Bund und den Ländern zum Umgang mit dem Coronavirus zusammengetragen.
Das Wichtigste im Überblick:

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Corona-Teilhabe-Fonds: Fristverlängerung Antragstellung

Corona Bund


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Bund Aktuell vom 23.12.2020 haben wir Sie über die Fördermöglichkeit während der Corona-Pandemie für Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen informiert.

Aus den Mitteln des Corona-Teilhabe-Fonds können Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen zur Zeit Leistungen zum Ausgleich der Pandemiefolgen erhalten. Der Deutsche Bundestag hatte im letzten Jahr beschlossen, für die genannten Institutionen 100 Millionen Euro bereit zu stellen.

Aufgrund einer vom BMAS erlassenen Förderrichtlinie sowie mit den Bundesländern getroffenen Verwaltungsvereinbarungen werden die Leistungen seit dem 1. Januar 2021 von den Integrationsämtern in den Ländern erbracht. Sie gleichen rückwirkend für die Zeit ab dem 1. September 2020 entgangene Einnahmen aus. Die Frist zur Beantragung von Leistungen endete nach der geltenden Förderrichtlinie bisher am 31. März 2021.

Aufgrund der andauernden pandemischen Lage verlängert das BMAS die Frist nun bis zum 31. Mai 2021. Die dazu erforderliche Änderungs-Richtlinie soll am 8. April im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden und zum 1. April 2021 in Kraft treten.

Das für Ihre Einrichtung zuständige Integrationsamt zur Antragstellung finden Sie unter Eingabe der Postleitzahl über folgenden Link: https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html#.

Für Rückfragen können Sie sich jederzeit zuverlässig an die Kolleginnen und Kollegen in den Landesgeschäftsstellen wenden.

 

Mit freundlichem Gruß

Hannah Freisheim
Bundesreferentin

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