Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Veröffentlichung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung im Bundesanzeiger wurde die Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel angepasst.
Die Verordnung sieht demnach vor, dass Aufwendungen für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel ab dem 1. April 2020 abweichend von § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 60 Euro brutto abgerechnet werden können. Der bisherige Betrag lag bei 40 Euro.
Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderen Inkontinenzartikel, Desinfektionsmittel und natürlich auch Schutzausrüstung. Die erhöhte Pauschale ist bis auf weiteres bis zum 30. September 2020 gültig und an das Fortbestehen der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gekoppelt.
Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung steht am Ende des Aktuells als Download für Sie bereit.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kollegen in Ihrer Landesgeschäftsstelle wie gewohnt stets zuverlässig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hamann
Bundesreferent